Gesellschaftsrecht
Gestaltung des Innen- und Außenverhältnisses von Gesellschaften sowie körperschaftlich organisierten juristischen Personen.
Gestaltung des Innen- und Außenverhältnisses von Gesellschaften sowie körperschaftlich organisierten juristischen Personen.
Gestaltung und Vertretung betreffend Erwerb, Gebrauch, Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
Beratung und Vertretung bezüglich der Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten in verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Gestaltung und Vertretung hinsichtlich der Vermögensrechte einer Person nach deren Tod samt Rechten und Pflichten der Nachfolger.
Erstellung und Gestaltung bzw. Prüfung sämtlicher Verträge in den genannten Fachgebieten.